Angeln
Petri Heil in der Region Südliche Naab Vils

In der Ferienregion „Südliche Naab – Vils“ mit den Städten Teublitz, Burglengenfeld und Maxhütte-Haidhof kann gepflegt seinem Hobby nachgehen. Kilometerlange und teilweise 90 Meter breite Wasserstrecken auf Naab und Vils stehen zur Verfügung, die für ihren reichhaltigen Fischbesatz mit verschiedenen
Fischarten weithin bekannt sind.
Der Oberpfälzer Wald gilt, besonders für Angler, als beliebteste Urlaubsregion der Deutschen, da außer Fischreichtum auch eine äußerst idyllische Landschaft auf Tagesgäste und Urlauber wartet. Kulturelle Einrichtungen komplettieren das Angebot für den abwechslungsreichen Urlaub. Bitte verlassen Sie Angelplätze sauber und halten Sie die gesetzlichen Bestimmungen ein.
Grundsätzliche Informationen
Das Angeln ist mit zwei Ruten mit je einem Vorfach erlaubt. Eine Köderfischangel zählt auch als Rute. Das Angeln von Inseln oder Brücken ist nicht erlaubt. Das Angeln vom Kahn, Schlauchboot, auch verankert am Ufer, ist verboten. Das Auslegen des Köders mittels Kahn, Schlauchboot oder Schwimmens oder anderen Hilfsmitteln (sowie Bojenmontage) außer Angelruten, ist verboten. Die Angelerlaubnis erstreckt sich eine Stunde vor Sonnenaufgang bis 24 Uhr (Sommerzeit 1 Uhr). Das Angeln unter Anglerschirmen und Schirmzelten ist erlaubt.
Das Zelten an den Gewässern des Bezirksfischereivereins Burglengenfeld sowie das Abstellen von Wohnwagen, Wohnmobilen, sowie das häusliche Einrichten, ist laut Naturschutzgesetz (Art. 22 Abs 1 und 2 bay NatSchG) verboten.
Der Fang der Fische oder Köderfische mittels Reuse, Senke oder Netze ist verboten. Vom jeweils 15. Januar – 15. Mai ist das Fischen auf und mit Köderfischen verboten. Nach §1 des Tierschutzgesetzes ist das Fischen mit lebendem Köderfisch ausnahmslos untersagt.
Das Stippangeln (unberingte Angel ohne Rolle) ist laut Beschluss der Jahreshauptversammlung 2010 erlaubt. Auf Zander und Hecht darf erst ab 16. Mai mit totem Köderfisch geangelt werden. Laut Beschluss der Jahreshauptversammlung 1999 ist ab 01. September die Verwendung eines Blinkers, Spinners, Schleppsystems, Twisters, Kunstköders und das Schleppen mit totem Köderfisch in der Naab erlaubt. Ab 16. Mai bis 15. Januar ist die Verwendung eines Kunstköders nur am Regen erlaubt.
Es ist verboten, sich von den ausgelegten Angelruten zu entfernen (Fischereigesetz). Untermassige und während der Schonzeit gefangene nicht überlebensfähige Fische, die einer Fangbeschränkung unterliegen zählen zum Fangergebnis.